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Bundestag beschließt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie 2023 mit dem neuen AbsFinAG
AbsFinAG (Umsetzung RL (EU) 2023/2225), DE
Artikelgesetz zur Umsetzung der CCD II (RL (EU) 2023/2225): Änderungen in BGB, EGBGB und KWG sowie das neue Absatzfinanzierungsaufsichtsgesetz mit Registrierungspflicht bei der BaFin, Ausnahmen für KMU (§ 4), Bußgeldrahmen bis 500.000 Euro (§ 8) und Übergangsfrist bis längstens 20.11.2027 (§ 10). Anwendung ab 20.11.2026.
- 20.11.2026
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: AbsFinAG: Aufsicht über Absatzfinanzierung (BNPL)
Neues Aufsichtsregime für Absatzfinanzierer: Händler, Dienstleister und Plattformen, die Verbrauchern Zahlungsaufschübe, Ratenzahlungen oder Rechnungskauf (Buy now, pay later) anbieten, müssen sich bei der BaFin registrieren; Kreditinstitute melden Abtretungsvereinbarungen mit Absatzfinanzierern.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu AbsFinAG: Aufsicht über Absatzfinanzierung (BNPL)
- 31.08.2026Formular für Institute zur Meldung nach dem AbsFinAG und zur Mitteilung von Änderungen
- 31.08.2026Formular für Kreditgeber zum Antrag auf Registrierung nach dem AbsFinAG und zur Mitteilung von Änderungen
- 31.08.2026Meldepflicht für Institute nach § 6 Absatz 2 Absatzfinanzierungsaufsichtsgesetz
- 31.08.2026Entscheidungsbaum zu Registrierungs- und Meldepflichten nach dem AbsFinAG
- 31.08.2026BaFin veröffentlicht Entscheidungsbaum und Formulare zur Registrierung und Meldung nach dem AbsFinAG