VerbraucherschutzMeldungBaFin
BaFin veröffentlicht Entscheidungsbaum und Formulare zur Registrierung und Meldung nach dem AbsFinAG
AbsFinAG (Umsetzung RL (EU) 2023/2225), DE
Der Entscheidungsbaum hilft Absatzfinanzierern zu prüfen, ob sie registrierungs- oder meldepflichtig sind. Parallel stellt die BaFin die Antragsformulare für Kreditgeber sowie das Meldeformular für Institute nach § 6 Absatz 2 AbsFinAG bereit.
Zum Rahmenwerk: AbsFinAG: Aufsicht über Absatzfinanzierung (BNPL)
Neues Aufsichtsregime für Absatzfinanzierer: Händler, Dienstleister und Plattformen, die Verbrauchern Zahlungsaufschübe, Ratenzahlungen oder Rechnungskauf (Buy now, pay later) anbieten, müssen sich bei der BaFin registrieren; Kreditinstitute melden Abtretungsvereinbarungen mit Absatzfinanzierern.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu AbsFinAG: Aufsicht über Absatzfinanzierung (BNPL)
- 31.08.2026Formular für Institute zur Meldung nach dem AbsFinAG und zur Mitteilung von Änderungen
- 31.08.2026Formular für Kreditgeber zum Antrag auf Registrierung nach dem AbsFinAG und zur Mitteilung von Änderungen
- 31.08.2026Meldepflicht für Institute nach § 6 Absatz 2 Absatzfinanzierungsaufsichtsgesetz
- 31.08.2026Entscheidungsbaum zu Registrierungs- und Meldepflichten nach dem AbsFinAG
- 17.04.2026Bundestag beschließt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie 2023 mit dem neuen AbsFinAG