Entscheidungsbaum zu Registrierungs- und Meldepflichten nach dem AbsFinAG
AbsFinAG (Umsetzung RL (EU) 2023/2225), DE
Die BaFin hat einen Entscheidungsbaum veröffentlicht, der Unternehmen bei der Prüfung unterstützt, ob sie Registrierungs- oder Meldepflichten nach dem Abwicklungsfinanzierungsgesetz (AbsFinAG) unterliegen. Dieses Tool soll die Einordnung erleichtern, indem es relevante Fragen zu Geschäftsmodell und rechtlichem Status abfragt.
Der Entscheidungsbaum richtet sich an Institute im Sinne des § 1 Abs. 2 AbsFinAG sowie an Unternehmen, die gewerblich Darlehen oder Finanzierungshilfen anbieten. Er berücksichtigt auch Fälle, in denen Unternehmen ihren Sitz in einem anderen EU-/EWR-Mitgliedstaat haben oder als Kreditgeber zugelassen/registriert sind. Zudem werden spezifische Konstellationen wie die Abtretung von Zahlungsansprüchen an Institute nach § 2 Abs. 2 AbsFinAG behandelt.
Die Veröffentlichung datiert auf den 31.08.2026.
Zum Rahmenwerk: AbsFinAG: Aufsicht über Absatzfinanzierung (BNPL)
Neues Aufsichtsregime für Absatzfinanzierer: Händler, Dienstleister und Plattformen, die Verbrauchern Zahlungsaufschübe, Ratenzahlungen oder Rechnungskauf (Buy now, pay later) anbieten, müssen sich bei der BaFin registrieren; Kreditinstitute melden Abtretungsvereinbarungen mit Absatzfinanzierern.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu AbsFinAG: Aufsicht über Absatzfinanzierung (BNPL)
- 31.08.2026Formular für Institute zur Meldung nach dem AbsFinAG und zur Mitteilung von Änderungen
- 31.08.2026Formular für Kreditgeber zum Antrag auf Registrierung nach dem AbsFinAG und zur Mitteilung von Änderungen
- 31.08.2026Meldepflicht für Institute nach § 6 Absatz 2 Absatzfinanzierungsaufsichtsgesetz
- 31.08.2026BaFin veröffentlicht Entscheidungsbaum und Formulare zur Registrierung und Meldung nach dem AbsFinAG
- 17.04.2026Bundestag beschließt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie 2023 mit dem neuen AbsFinAG