Formular für Kreditgeber zum Antrag auf Registrierung nach dem AbsFinAG und zur Mitteilung von Änderungen
AbsFinAG (Umsetzung RL (EU) 2023/2225), DE
Die BaFin hat ein Formular für Kreditgeber veröffentlicht, das für die Registrierung nach dem Abwicklungsfinanzierungsgesetz (AbsFinAG) sowie für die Mitteilung von Änderungen relevant ist.
Dieses Formular ist für Kreditgeber bestimmt, die sich gemäß den Anforderungen des AbsFinAG registrieren müssen oder bereits registriert sind und Änderungen ihrer Daten mitteilen wollen. Es dient der administrativen Abwicklung dieser Prozesse mit der Aufsichtsbehörde.
Das Formular ist ab dem 31.08.2026 gültig.
Zum Rahmenwerk: AbsFinAG: Aufsicht über Absatzfinanzierung (BNPL)
Neues Aufsichtsregime für Absatzfinanzierer: Händler, Dienstleister und Plattformen, die Verbrauchern Zahlungsaufschübe, Ratenzahlungen oder Rechnungskauf (Buy now, pay later) anbieten, müssen sich bei der BaFin registrieren; Kreditinstitute melden Abtretungsvereinbarungen mit Absatzfinanzierern.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu AbsFinAG: Aufsicht über Absatzfinanzierung (BNPL)
- 31.08.2026Formular für Institute zur Meldung nach dem AbsFinAG und zur Mitteilung von Änderungen
- 31.08.2026Meldepflicht für Institute nach § 6 Absatz 2 Absatzfinanzierungsaufsichtsgesetz
- 31.08.2026Entscheidungsbaum zu Registrierungs- und Meldepflichten nach dem AbsFinAG
- 31.08.2026BaFin veröffentlicht Entscheidungsbaum und Formulare zur Registrierung und Meldung nach dem AbsFinAG
- 17.04.2026Bundestag beschließt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie 2023 mit dem neuen AbsFinAG