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VerbraucherschutzAuslegungBaFin

Formular für Kreditgeber zum Antrag auf Registrierung nach dem AbsFinAG und zur Mitteilung von Änderungen

BaFinAbsFinAG (Umsetzung RL (EU) 2023/2225), DE

Die BaFin hat ein Formular für Kreditgeber veröffentlicht, das für die Registrierung nach dem Abwicklungsfinanzierungsgesetz (AbsFinAG) sowie für die Mitteilung von Änderungen relevant ist.

Dieses Formular ist für Kreditgeber bestimmt, die sich gemäß den Anforderungen des AbsFinAG registrieren müssen oder bereits registriert sind und Änderungen ihrer Daten mitteilen wollen. Es dient der administrativen Abwicklung dieser Prozesse mit der Aufsichtsbehörde.

Das Formular ist ab dem 31.08.2026 gültig.

Zum Rahmenwerk: AbsFinAG: Aufsicht über Absatzfinanzierung (BNPL)

Neues Aufsichtsregime für Absatzfinanzierer: Händler, Dienstleister und Plattformen, die Verbrauchern Zahlungsaufschübe, Ratenzahlungen oder Rechnungskauf (Buy now, pay later) anbieten, müssen sich bei der BaFin registrieren; Kreditinstitute melden Abtretungsvereinbarungen mit Absatzfinanzierern.

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