RTS zu den Angaben im Antrag auf Zulassung als Kreditinstitut (Art. 8 Abs. 2 CRD)
Del. VO (EU) 2022/2580, DVO (EU) 2022/2581, DVO (EU) Nr. 926/2014, Del. VO (EU) 2025/791, DVO (EU) 2025/790, EU
Legt EU-weit fest, welche Informationen ein Antrag auf Zulassung als Kreditinstitut enthalten muss, etwa Geschäftsplan, Organisation, Governance, Geschäftsleiter, Anteilseigner und Kapitalausstattung, und präzisiert Hindernisse, die einer wirksamen Beaufsichtigung entgegenstehen können. Antragsteller sollten ihre Unterlagen an diesem Katalog ausrichten; bestehende Institute betrifft er etwa bei der Erweiterung ihrer Erlaubnis.
- 18.01.2023
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Zulassung, Passporting und Aufsichtskollegien (RTS/ITS zu CRD und CRR)
Technische Standards der EBA zur Zulassung von Kreditinstituten, zu Notifizierungen für Zweigniederlassungen und grenzüberschreitende Dienstleistungen (Passporting), zum Informationsaustausch zwischen Herkunfts- und Aufnahmebehörden sowie zu Aufsichtskollegien und gemeinsamen Entscheidungen nach CRD und CRR.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Zulassung, Passporting und Aufsichtskollegien (RTS/ITS zu CRD und CRR)
- 21.11.2025Änderung der ITS zu gemeinsamen Entscheidungen über Genehmigungen (Art. 20 Abs. 8 CRR)
- 08.08.2025RTS zu den allgemeinen Bedingungen für Aufsichtskollegien – Neufassung 2025 (Art. 51, 116 CRD)
- 08.08.2025ITS zur praktischen Arbeitsweise der Aufsichtskollegien – Neufassung 2025 (Art. 51, 116 CRD)
- 29.12.2022RTS zu den Angaben im Zulassungsantrag großer Wertpapierfirmen als Kreditinstitut (Art. 8a CRD)
- 29.12.2022ITS zur Übermittlung von Angaben im Antrag auf Zulassung als Kreditinstitut (Art. 8 Abs. 3 CRD)
- 14.02.2022Änderung der ITS mit Formularen für Passporting-Notifizierungen (Art. 35, 36, 39 CRD)