Änderung der ITS zu gemeinsamen Entscheidungen über Genehmigungen (Art. 20 Abs. 8 CRR)
Richtet sich an die Aufsichtsbehörden: aktualisiert das Verfahren, nach dem konsolidierende und Gastlandaufsicht gemeinsam über Genehmigungsanträge grenzüberschreitender Gruppen entscheiden, und passt es an die geänderte CRR an. Institute spüren das über Ablauf und Zeitplan bei Modellanträgen auf Gruppenebene; in Kraft seit 11.12.2025.