ITS zu gemeinsamen Entscheidungen über aufsichtliche Genehmigungen (Art. 20 Abs. 8 CRR)
Del. VO (EU) 2022/2580, DVO (EU) 2022/2581, DVO (EU) Nr. 926/2014, Del. VO (EU) 2025/791, DVO (EU) 2025/790, EU
Richtet sich an die Aufsichtsbehörden: regelt Ablauf und Fristen, wenn konsolidierende und Gastlandaufsicht gemeinsam über Genehmigungsanträge einer grenzüberschreitenden Gruppe entscheiden, insbesondere zur Nutzung interner Modelle. Institute spüren das über Vollständigkeitsprüfung, Zeitplan und Kommunikation bei Modellanträgen auf Gruppenebene.
- 17.02.2016
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Zulassung, Passporting und Aufsichtskollegien (RTS/ITS zu CRD und CRR)
Technische Standards der EBA zur Zulassung von Kreditinstituten, zu Notifizierungen für Zweigniederlassungen und grenzüberschreitende Dienstleistungen (Passporting), zum Informationsaustausch zwischen Herkunfts- und Aufnahmebehörden sowie zu Aufsichtskollegien und gemeinsamen Entscheidungen nach CRD und CRR.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Zulassung, Passporting und Aufsichtskollegien (RTS/ITS zu CRD und CRR)
- 21.11.2025Änderung der ITS zu gemeinsamen Entscheidungen über Genehmigungen (Art. 20 Abs. 8 CRR)
- 08.08.2025RTS zu den allgemeinen Bedingungen für Aufsichtskollegien – Neufassung 2025 (Art. 51, 116 CRD)
- 08.08.2025ITS zur praktischen Arbeitsweise der Aufsichtskollegien – Neufassung 2025 (Art. 51, 116 CRD)
- 29.12.2022RTS zu den Angaben im Zulassungsantrag großer Wertpapierfirmen als Kreditinstitut (Art. 8a CRD)
- 29.12.2022RTS zu den Angaben im Antrag auf Zulassung als Kreditinstitut (Art. 8 Abs. 2 CRD)
- 29.12.2022ITS zur Übermittlung von Angaben im Antrag auf Zulassung als Kreditinstitut (Art. 8 Abs. 3 CRD)