RTS zu den Angaben im Zulassungsantrag großer Wertpapierfirmen als Kreditinstitut (Art. 8a CRD)
Del. VO (EU) 2022/2580, DVO (EU) 2022/2581, DVO (EU) Nr. 926/2014, Del. VO (EU) 2025/791, DVO (EU) 2025/790, EU
Bestimmt, welche Angaben Unternehmen, die wegen der Größe ihrer Handels- und Emissionsgeschäfte als Kreditinstitut gelten, in ihrem Zulassungsantrag machen müssen, etwa Geschäftsplan, Organisation, Eigenmittel und Gruppenstruktur. Betroffene Wertpapierfirmen sollten Schwellenwerte überwachen und den Antrag rechtzeitig vorbereiten.
- 18.01.2023
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Zulassung, Passporting und Aufsichtskollegien (RTS/ITS zu CRD und CRR)
Technische Standards der EBA zur Zulassung von Kreditinstituten, zu Notifizierungen für Zweigniederlassungen und grenzüberschreitende Dienstleistungen (Passporting), zum Informationsaustausch zwischen Herkunfts- und Aufnahmebehörden sowie zu Aufsichtskollegien und gemeinsamen Entscheidungen nach CRD und CRR.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Zulassung, Passporting und Aufsichtskollegien (RTS/ITS zu CRD und CRR)
- 21.11.2025Änderung der ITS zu gemeinsamen Entscheidungen über Genehmigungen (Art. 20 Abs. 8 CRR)
- 08.08.2025RTS zu den allgemeinen Bedingungen für Aufsichtskollegien – Neufassung 2025 (Art. 51, 116 CRD)
- 08.08.2025ITS zur praktischen Arbeitsweise der Aufsichtskollegien – Neufassung 2025 (Art. 51, 116 CRD)
- 29.12.2022RTS zu den Angaben im Antrag auf Zulassung als Kreditinstitut (Art. 8 Abs. 2 CRD)
- 29.12.2022ITS zur Übermittlung von Angaben im Antrag auf Zulassung als Kreditinstitut (Art. 8 Abs. 3 CRD)
- 14.02.2022Änderung der ITS mit Formularen für Passporting-Notifizierungen (Art. 35, 36, 39 CRD)