Governance & AuslagerungLeitlinienEBAEBA/GL/2023/09
Leitlinien zur Eignung der Geschäftsleitung von Kreditdienstleistern
EBA/GL/2023/09, EBA/GL/2024/12, EU
Kreditdienstleister müssen selbst prüfen und dokumentieren, ob ihr Leitungsorgan insgesamt über ausreichende Kenntnisse und Erfahrung verfügt, und zwar bei Zulassung, bei Wechseln im Organ und anlassbezogen. Bei Lücken sind Schulungen oder personelle Änderungen erforderlich. Gelten seit 27.06.2024.
- 27.06.2024
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien für Kreditdienstleister: Eignung der Geschäftsleitung und Beschwerdemanagement
Pflichten zugelassener Kreditdienstleister nach der Kreditzweitmarktrichtlinie: Prüfung, ob die Geschäftsleitung insgesamt über ausreichende Kenntnisse und Erfahrung verfügt, sowie Beschwerdemanagement gegenüber Kreditnehmern nach den Joint-Committee-Leitlinien.
Übersicht und alle Updates →