Joint-Committee-Leitlinien zum Beschwerdemanagement gelten künftig auch für Kreditdienstleister
Kreditdienstleister brauchen eine Beschwerdemanagementpolitik und -funktion, ein Beschwerderegister, Berichte an die Aufsicht und feste Verfahren zur Beantwortung von Kreditnehmerbeschwerden. Die Leitlinien gelten erst drei Monate nach Inkrafttreten der EU-Zahlungsdiensteverordnung (PSR); bis dahin bleibt Zeit, die Prozesse aufzusetzen.
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