Governance & AuslagerungLeitlinienEBAEBA/GL/2024/12
Joint-Committee-Leitlinien zum Beschwerdemanagement gelten künftig auch für Kreditdienstleister
EBA/GL/2023/09, EBA/GL/2024/12, EU
Kreditdienstleister brauchen eine Beschwerdemanagementpolitik und -funktion, ein Beschwerderegister, Berichte an die Aufsicht und feste Verfahren zur Beantwortung von Kreditnehmerbeschwerden. Die Leitlinien gelten erst drei Monate nach Inkrafttreten der EU-Zahlungsdiensteverordnung (PSR); bis dahin bleibt Zeit, die Prozesse aufzusetzen.
Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien für Kreditdienstleister: Eignung der Geschäftsleitung und Beschwerdemanagement
Pflichten zugelassener Kreditdienstleister nach der Kreditzweitmarktrichtlinie: Prüfung, ob die Geschäftsleitung insgesamt über ausreichende Kenntnisse und Erfahrung verfügt, sowie Beschwerdemanagement gegenüber Kreditnehmern nach den Joint-Committee-Leitlinien.
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