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Alle Updates zu EBA-Leitlinien für Kreditdienstleister: Eignung der Geschäftsleitung und Beschwerdemanagement
Governance & AuslagerungLeitlinienEBAEBA/GL/2024/12

Joint-Committee-Leitlinien zum Beschwerdemanagement gelten künftig auch für Kreditdienstleister

EBAEBA/GL/2023/09, EBA/GL/2024/12, EU

Kreditdienstleister brauchen eine Beschwerdemanagementpolitik und -funktion, ein Beschwerderegister, Berichte an die Aufsicht und feste Verfahren zur Beantwortung von Kreditnehmerbeschwerden. Die Leitlinien gelten erst drei Monate nach Inkrafttreten der EU-Zahlungsdiensteverordnung (PSR); bis dahin bleibt Zeit, die Prozesse aufzusetzen.

Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien für Kreditdienstleister: Eignung der Geschäftsleitung und Beschwerdemanagement

Pflichten zugelassener Kreditdienstleister nach der Kreditzweitmarktrichtlinie: Prüfung, ob die Geschäftsleitung insgesamt über ausreichende Kenntnisse und Erfahrung verfügt, sowie Beschwerdemanagement gegenüber Kreditnehmern nach den Joint-Committee-Leitlinien.

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