ITS zu Aufgaben der Sammelstellen für das ESAP (Art. 5 Abs. 11 ESAPR)
EBA/GL/2014/14, EBA/GL/2020/14, EBA/GL/2023/10, DVO (EU) 2024/3172, DVO (EU) 2021/637, DVO (EU) Nr. 650/2014, EU
Richtet sich an die Sammelstellen (collection bodies), die Informationen von Unternehmen für das Europäische zentrale Zugangsportal (ESAP) entgegennehmen, und regelt bestimmte ihrer Aufgaben bei Prüfung und Weiterleitung der Informationen. Institute spüren das über die technischen Vorgaben, die bei der Einreichung ihrer offenzulegenden Informationen an die Sammelstelle geprüft werden.
- 31.07.2025
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Offenlegung (Säule 3): ITS, aufsichtliche Offenlegung und EBA-Leitlinien
Technische Standards und EBA-Leitlinien zur Offenlegung: Säule-3-Vorlagen der Institute nach CRR (DVO (EU) 2021/637 und 2024/3172 mit ESG, IRRBB und Systemrelevanz-Indikatoren), Einreichung über den zentralen Zugang der EBA, Leitlinien zu Wesentlichkeit und Vertraulichkeit, die Offenlegung der Aufsichtsbehörden nach CRD sowie Standards zum Europäischen zentralen Zugangsportal ESAP.
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- 27.03.2026Änderung der Säule-3-ITS: Offenlegung über den zentralen Zugang der EBA (Art. 434 CRR)
- 11.07.2025ITS zu den Funktionen des Europäischen zentralen Zugangsportals ESAP (Art. 7 Abs. 4 ESAPR)
- 31.12.2024ITS zur Säule-3-Offenlegung der Institute nach CRR III (Art. 434a CRR)
- 08.03.2024Änderung der ITS zur Offenlegung durch die zuständigen Behörden nach CRD (Art. 143 CRD)
- 20.12.2023Geänderte Leitlinien zur Offenlegung der Indikatoren der Systemrelevanz
- 01.08.2023Konsultation zur Änderung der Leitlinien zu Indikatoren der Systemrelevanz