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ÜbersichtEigenmittel & AufsichtsrechtKonkretisiert: CRR III / CRD VI: Eigenmittel und Aufsicht
EBA

EBA/GL/2014/14, EBA/GL/2020/14, EBA/GL/2023/10 ↗, EU

EBA-Leitlinien zur Offenlegung (Säule 3): Wesentlichkeit, Vertraulichkeit, Indikatoren der Systemrelevanz

5 Updates0 in den letzten 30 TagenStand 20.12.2023seit 23.12.2014

20.12.2023
01.08.2023
29.09.2022
04.11.2020
23.12.2014
LeitlinienEBAEBA/GL/2014/14

Säule-3-Offenlegung: Leitlinien zu Wesentlichkeit, Geschäftsgeheimnissen, Vertraulichkeit

Institute dürfen Säule-3-Angaben nur weglassen, wenn sie unwesentlich, geschützt oder vertraulich sind, und müssen das in einer Offenlegungsrichtlinie begründen und dokumentieren. Die Teile zur Offenlegungshäufigkeit sind seit CRR II durch die festen Fristen der Art. 433a bis 433c CRR überholt; Wesentlichkeits- und Vertraulichkeitsregeln gelten laut EBA weiter.

Anwendung ab 23.06.2015
Original öffnen: eba.europa.eu ↗