Eigenmittel & AufsichtsrechtLeitlinienEBAEBA/GL/2020/14
Leitlinien zur Offenlegung der Indikatoren der Systemrelevanz nach CRD V
EBA/GL/2014/14, EBA/GL/2020/14, EBA/GL/2023/10, EU
G-SRI und Institute mit einer Gesamtrisikopositionsmessgröße über 200 Mrd. EUR legen jährlich die Indikatoren offen, nach denen die Systemrelevanz bestimmt wird, auf Basis des Basler G-SIB-Rahmens von 2018. Ersetzen die Leitlinien EBA/GL/2016/01; Anwendung ab 16.12.2020.
- 16.12.2020
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zur Offenlegung (Säule 3): Wesentlichkeit, Vertraulichkeit, Indikatoren der Systemrelevanz
EBA-Leitlinien zur Säule-3-Offenlegung: wann Institute Angaben als unwesentlich, geschützt oder vertraulich weglassen dürfen und wie sie das begründen, sowie die jährliche Offenlegung der Indikatoren zur globalen Systemrelevanz durch G-SRI und Institute mit einer Gesamtrisikopositionsmessgröße über 200 Mrd. EUR.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu EBA-Leitlinien zur Offenlegung (Säule 3): Wesentlichkeit, Vertraulichkeit, Indikatoren der Systemrelevanz
- 20.12.2023Geänderte Leitlinien zur Offenlegung der Indikatoren der Systemrelevanz
- 01.08.2023Konsultation zur Änderung der Leitlinien zu Indikatoren der Systemrelevanz
- 29.09.2022Indikatoren der Systemrelevanz: Bankenunion als eigene Größe in der G-SRI-Methodik
- 23.12.2014Säule-3-Offenlegung: Leitlinien zu Wesentlichkeit, Geschäftsgeheimnissen, Vertraulichkeit