Eigenmittel & AufsichtsrechtLeitlinienEBAEBA/GL/2023/10
Geänderte Leitlinien zur Offenlegung der Indikatoren der Systemrelevanz
EBA/GL/2014/14, EBA/GL/2020/14, EBA/GL/2023/10, EU
Die EBA übernimmt das Basler Meldetemplate zum Stand Ende 2022 und präzisiert einzelne Indikatoren für die G-SRI-Identifizierung. Betroffen sind G-SRI und Institute mit einer Gesamtrisikopositionsmessgröße über 200 Mrd. EUR, die ihre Indikatoren jährlich offenlegen. Anwendung ab 20.05.2024; eine konsolidierte Fassung liegt vor.
- 20.05.2024
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zur Offenlegung (Säule 3): Wesentlichkeit, Vertraulichkeit, Indikatoren der Systemrelevanz
EBA-Leitlinien zur Säule-3-Offenlegung: wann Institute Angaben als unwesentlich, geschützt oder vertraulich weglassen dürfen und wie sie das begründen, sowie die jährliche Offenlegung der Indikatoren zur globalen Systemrelevanz durch G-SRI und Institute mit einer Gesamtrisikopositionsmessgröße über 200 Mrd. EUR.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu EBA-Leitlinien zur Offenlegung (Säule 3): Wesentlichkeit, Vertraulichkeit, Indikatoren der Systemrelevanz
- 01.08.2023Konsultation zur Änderung der Leitlinien zu Indikatoren der Systemrelevanz
- 29.09.2022Indikatoren der Systemrelevanz: Bankenunion als eigene Größe in der G-SRI-Methodik
- 04.11.2020Leitlinien zur Offenlegung der Indikatoren der Systemrelevanz nach CRD V
- 23.12.2014Säule-3-Offenlegung: Leitlinien zu Wesentlichkeit, Geschäftsgeheimnissen, Vertraulichkeit