RTS zum Mindestinhalt von Reorganisationsplänen nach Bail-in (Art. 52 BRRD)
EBA/GL/2015/17, EBA/GL/2015/21, DVO (EU) 2016/911, EU
Legt fest, was ein Reorganisationsplan nach einem Bail-in mindestens enthalten muss, etwa Ursachenanalyse, Maßnahmen zur Wiederherstellung der langfristigen Überlebensfähigkeit und Zeitplan, sowie den Mindestinhalt der Berichte über die Umsetzung. Pflichten entstehen für das Leitungsorgan eines Instituts erst nach Anwendung des Bail-in-Instruments; im Rahmen der Abwicklungsplanung sollte die Erstellbarkeit eines solchen Plans vorbereitet sein.
- 12.09.2016
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Gruppeninterne finanzielle Unterstützung und Reorganisationspläne nach Bail-in (EBA-Leitlinien und ITS)
EBA-Leitlinien und technische Standards zu den Voraussetzungen, unter denen ein Gruppenunternehmen einem anderen in finanziellen Schwierigkeiten auf Grundlage einer Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung helfen darf, zur Offenlegung solcher Vereinbarungen sowie zur Bewertung des Reorganisationsplans, den ein Institut nach einem Bail-in vorlegen muss.
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