IT & digitale ResilienzLeitlinienEBAEBA/GL/2025/02
EBA passt die IKT-Leitlinien an DORA an: Anwendungsbereich auf Nicht-DORA-Unternehmen verengt (EBA/GL/2025/02)
EBA/GL/2019/04, EBA/GL/2025/02, EU
Seit Geltung von DORA am 17.01.2025 gelten die harmonisierten IKT-Anforderungen unmittelbar. Die EBA streicht daher die überlappenden Abschnitte ihrer Leitlinien; sie gelten nur noch für Zahlungsdienstleister außerhalb von DORA und für die Sicherheit von Zahlungsdiensten nach PSD2. Anwendung ab 20.05.2025.
- 20.05.2025
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zu IKT- und Sicherheitsrisiken
Aufsichtliche Leitlinien der EBA zur Steuerung von IKT- und Sicherheitsrisiken, die MaRisk und DORA operativ unterlegen.
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