Überarbeitete Leitlinien zur Steuerung von IKT-Risiken
Das Register informationsverbundener Dienstleister wird auf Subunternehmer der zweiten Ebene erweitert. Comply-or-explain bis 30.11.2026.
EBA/GL/2025/07 ↗, EU
Die EBA-Leitlinien konkretisieren, wie Institute IKT- und Sicherheitsrisiken identifizieren, bewerten und mindern sollen: Informationssicherheits-Leitlinie, Rollentrennung, Zugriffsmanagement, Schwachstellen- und Patch-Prozesse sowie Sensibilisierung der Mitarbeitenden.
Sie bilden die Brücke zwischen den allgemeinen Organisationspflichten aus MaRisk und den detaillierten DORA-Anforderungen und werden von BaFin und EZB in der laufenden Aufsicht als Prüfungsmaßstab herangezogen.
Das Register informationsverbundener Dienstleister wird auf Subunternehmer der zweiten Ebene erweitert. Comply-or-explain bis 30.11.2026.

Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben eine Stellungnahme zu einem konsistenten und risikobasierten Ansatz für IKT-Risiken durch „Frontier AI“-Modelle veröffentlicht. Diese Modelle, die an der Spitze der KI-Entwicklung stehen, bergen neue Herausforderungen für die operationelle Resilienz von Finanzunternehmen. Die Stellungnahme betont die Notwendigkeit, bestehende IKT-Risikomanagementrahmen anzupassen, um diesen neuen Bedrohungen zu begegnen.
Original öffnen: esma.europa.eu ↗