IT & digitale ResilienzLeitlinienEBAEBA/GL/2025/02
Leitlinien wegen DORA eingeengt: nur noch Beziehungsmanagement zu Zahlungsdienstnutzern
EBA/GL/2019/04, EBA/GL/2025/02, EU
Seit DORA am 17.01.2025 den IKT-Risikomanagementrahmen harmonisiert, beschränkt die EBA ihre Leitlinien auf Kreditinstitute, Zahlungsinstitute, Kontoinformationsdienstleister sowie ausgenommene Zahlungs- und E-Geld-Institute und inhaltlich auf das Beziehungsmanagement gegenüber Zahlungsdienstnutzern. Anwendung ab 20.05.2025; konsolidierte Fassung vom 19.05.2026.
- 20.05.2025
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zu IKT- und Sicherheitsrisiken
Aufsichtliche Leitlinien der EBA zur Steuerung von IKT- und Sicherheitsrisiken, die MaRisk und DORA operativ unterlegen.
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