Leitlinien zur Befreiung kleiner Wertpapierinstitute von Liquiditätsanforderungen: Anwendung ab 28.11.2022
EBA/GL/2024/03, EBA/GL/2022/10, Art. 8 und 43 VO (EU) 2019/2033, EU
Kleine und nicht verflochtene Wertpapierinstitute können nach Art. 43 IFR vollständig von den Liquiditätsanforderungen befreit werden. Die Leitlinien legen fest, welche Wertpapierdienstleistungen eine Befreiung zulassen und welche Kriterien die Aufsicht vor Erteilung und beim Widerruf prüft; wer die Befreiung beantragt oder nutzt, sollte seine Tätigkeiten daran abgleichen. Anwendung ab 28.11.2022.
- 28.11.2022
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien für Wertpapierinstitute: Gruppenkapitaltest und Befreiung von Liquiditätsanforderungen
EBA-Leitlinien zu zwei Erleichterungen der IFR: wann Wertpapierinstitutsgruppen statt der aufsichtlichen Konsolidierung den Gruppenkapitaltest nach Art. 8 IFR nutzen dürfen und unter welchen Kriterien kleine und nicht verflochtene Wertpapierinstitute von den Liquiditätsanforderungen nach Art. 43 IFR befreit werden können.
Übersicht und alle Updates →