Finale Leitlinien zum Gruppenkapitaltest für Wertpapierinstitutsgruppen: Anwendung ab 01.01.2025
EBA/GL/2024/03, EBA/GL/2022/10, Art. 8 und 43 VO (EU) 2019/2033, EU
Gruppen, die den Gruppenkapitaltest statt der aufsichtlichen Konsolidierung nutzen wollen, müssen eine einfache Gruppenstruktur mit klaren Kapitalbeziehungen nachweisen und dürfen keine erheblichen Risiken für Kunden oder Markt begründen. Die Leitlinien nennen dafür quantitative (z. B. Zahl der Unternehmen und Ebenen) und qualitative Kriterien, mit vereinfachter Prüfung für Gruppen aus kleinen und nicht verflochtenen Wertpapierinstituten. Bestehende Erlaubnisse sollten ab 01.01.2025 gegen die Kriterien geprüft werden.
- 01.01.2025
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien für Wertpapierinstitute: Gruppenkapitaltest und Befreiung von Liquiditätsanforderungen
EBA-Leitlinien zu zwei Erleichterungen der IFR: wann Wertpapierinstitutsgruppen statt der aufsichtlichen Konsolidierung den Gruppenkapitaltest nach Art. 8 IFR nutzen dürfen und unter welchen Kriterien kleine und nicht verflochtene Wertpapierinstitute von den Liquiditätsanforderungen nach Art. 43 IFR befreit werden können.
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