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ÜbersichtEigenmittel & AufsichtsrechtKonkretisiert: IFR / IFD: Wertpapierinstitute
EBA

EBA/GL/2024/03, EBA/GL/2022/10, Art. 8 und 43 VO (EU) 2019/2033 ↗, EU

EBA-Leitlinien für Wertpapierinstitute: Gruppenkapitaltest und Befreiung von Liquiditätsanforderungen

3 Updates0 in den letzten 30 TagenStand 11.04.2024seit 29.07.2022

11.04.2024
LeitlinienEBAEBA/GL/2024/03

Finale Leitlinien zum Gruppenkapitaltest für Wertpapierinstitutsgruppen: Anwendung ab 01.01.2025

Gruppen, die den Gruppenkapitaltest statt der aufsichtlichen Konsolidierung nutzen wollen, müssen eine einfache Gruppenstruktur mit klaren Kapitalbeziehungen nachweisen und dürfen keine erheblichen Risiken für Kunden oder Markt begründen. Die Leitlinien nennen dafür quantitative (z. B. Zahl der Unternehmen und Ebenen) und qualitative Kriterien, mit vereinfachter Prüfung für Gruppen aus kleinen und nicht verflochtenen Wertpapierinstituten. Bestehende Erlaubnisse sollten ab 01.01.2025 gegen die Kriterien geprüft werden.

Anwendung ab 01.01.2025
Original öffnen: eba.europa.eu ↗
25.07.2023
29.07.2022
LeitlinienEBAEBA/GL/2022/10

Leitlinien zur Befreiung kleiner Wertpapierinstitute von Liquiditätsanforderungen: Anwendung ab 28.11.2022

Kleine und nicht verflochtene Wertpapierinstitute können nach Art. 43 IFR vollständig von den Liquiditätsanforderungen befreit werden. Die Leitlinien legen fest, welche Wertpapierdienstleistungen eine Befreiung zulassen und welche Kriterien die Aufsicht vor Erteilung und beim Widerruf prüft; wer die Befreiung beantragt oder nutzt, sollte seine Tätigkeiten daran abgleichen. Anwendung ab 28.11.2022.

Anwendung ab 28.11.2022
Original öffnen: eba.europa.eu ↗