Leitlinien zur Einstufung als kleines und nicht verflochtenes Wertpapierinstitut
Vereinheitlicht die Berechnung der K-Faktoren beim Über- und Unterschreiten der Schwellenwerte.
Quelle: eba.europa.euVO (EU) 2019/2033, RL (EU) 2019/2034 ↗, EU
Das IFR/IFD-Regime löst Wertpapierinstitute aus der Bankenregulierung heraus und bemisst die Eigenmittelanforderungen über K-Faktoren, die kunden-, markt- und firmenbezogene Risiken der tatsächlichen Geschäftstätigkeit abbilden.
Kleine und nicht verflochtene Institute profitieren von Erleichterungen bei Offenlegung, Vergütung und Meldewesen, während sehr große Häuser mit bankähnlichem Geschäft wieder unter die CRR fallen. In Deutschland ist das Regime im WpIG umgesetzt.
Vereinheitlicht die Berechnung der K-Faktoren beim Über- und Unterschreiten der Schwellenwerte.
Quelle: eba.europa.euDie EBA hat eine Frage bezüglich der Notwendigkeit eines konsolidierten ICARA-Prozesses (Internal Capital Adequacy and Risk Assessment) gemäß der Richtlinie (EU) 2019/2034 (IFD) zurückgewiesen. Die Frage bezog sich darauf, ob Wertpapierfirmen, die der aufsichtsrechtlichen Konsolidierung nach Artikel 7 IFR unterliegen, einen konsolidierten ICARA-Prozess erstellen, pflegen und dokumentieren müssen und ob Artikel 25 Absatz 4 IFD eine solche Verpflichtung auferlegt.
Original öffnen: eba.europa.eu ↗Die EBA hat eine Anfrage zur proportionalen Anwendung des K-ASA-Faktors gemäß Artikel 19 der IFR bei nicht-diskretionären Verwahrungsmodellen im Zusammenhang mit dem Betrieb eines MTF abgelehnt. Die Anfrage stellte die Frage, ob eine risikosensitivere Anwendung des K-ASA-Faktors möglich ist, wenn ein Wertpapierfirma ein MTF als Kerngeschäft betreibt und Vermögenswerte ausschließlich im Namen von Kunden verwahrt, ohne Ermessensspielraum oder Bilanzrisiko.
Original öffnen: eba.europa.eu ↗