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Eigenmittel & AufsichtsrechtQ&AEBA2026_7836

Ablehnung der Anfrage zur proportionalen Anwendung von K-ASA bei MTF-Verwahrungsmodellen (EBA Q&A 2026_7836)

EBAVO (EU) 2019/2033, RL (EU) 2019/2034, EU

Die EBA hat eine Anfrage zur proportionalen Anwendung des K-ASA-Faktors gemäß Artikel 19 der IFR bei nicht-diskretionären Verwahrungsmodellen im Zusammenhang mit dem Betrieb eines MTF abgelehnt. Die Anfrage stellte die Frage, ob eine risikosensitivere Anwendung des K-ASA-Faktors möglich ist, wenn ein Wertpapierfirma ein MTF als Kerngeschäft betreibt und Vermögenswerte ausschließlich im Namen von Kunden verwahrt, ohne Ermessensspielraum oder Bilanzrisiko.

Die anfragende Firma argumentierte, dass ihre Geschäftstätigkeit – die Verwahrung von Vermögenswerten als direkter Teilnehmer an einem CSD ohne eigene Handelsaktivitäten oder Stimmrechtsausübung – ein geringeres Betriebsrisiko aufweist, insbesondere durch technologische Investitionen. Sie wies darauf hin, dass die K-ASA-Berechnung linear mit dem Vermögensvolumen ansteigt, ohne die tatsächlichen Risikoprofile oder die Art der verwahrten Instrumente (Eigenkapital vs. Schuldtitel) zu berücksichtigen, was zu unverhältnismäßig hohen Kapitalanforderungen führen könne.

Die EBA lehnte die Frage ab, da die betreffende Thematik im regulatorischen Rahmen bereits ausreichend klar und eindeutig behandelt werde. Dies deutet darauf hin, dass die aktuellen Vorschriften keine Spielräume für eine proportionale oder risikosensitivere Anwendung des K-ASA-Faktors in den beschriebenen Fällen vorsehen.

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