RTS zur Messung nicht abgedeckter Risiken bei Wertpapierfirmen für Säule 2 (Art. 40 Abs. 6 IFD)
EBA/GL/2024/03, EBA/GL/2022/10, Art. 8 und 43 VO (EU) 2019/2033, DVO (EU) 2021/2284, Del. VO (EU) 2022/25, Del. VO (EU) 2022/1455, Del. VO (EU) 2024/1771, EU
Richtet sich an die zuständigen Behörden: Legt fest, wie diese Risiken oder Risikoelemente messen, die durch die Eigenmittelanforderungen der IFR nicht oder nicht ausreichend abgedeckt sind, als Grundlage für zusätzliche Eigenmittelanforderungen (Säule 2). Institute spüren das über mögliche Kapitalzuschläge im SREP; ihre interne Beurteilung der Kapitaladäquanz sollte diese Risiken ebenfalls erfassen.
- 20.09.2023
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Aufsicht über Wertpapierfirmen: RTS/ITS und EBA-Leitlinien zu IFR und IFD
Technische Standards und EBA-Leitlinien zur Aufsicht über Wertpapierfirmen nach IFR und IFD: Messung der K-Faktoren und fixen Gemeinkosten, Meldewesen und Offenlegung, aufsichtliche Konsolidierung, Kriterien für die Anwendung der CRR, Säule 2 und Liquidität im SREP, Zusammenarbeit der Behörden sowie Gruppenkapitaltest und Befreiung von Liquiditätsanforderungen.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Aufsicht über Wertpapierfirmen: RTS/ITS und EBA-Leitlinien zu IFR und IFD
- 31.10.2025Änderung der ITS zu Meldewesen und Offenlegung von Wertpapierfirmen (Art. 49 und 54 IFR)
- 25.06.2024RTS zur aufsichtlichen Konsolidierung von Wertpapierinstitutsgruppen (Art. 7 Abs. 5 IFR)
- 11.04.2024Finale Leitlinien zum Gruppenkapitaltest für Wertpapierinstitutsgruppen: Anwendung ab 01.01.2025
- 20.11.2023Änderung der ITS zur Offenlegung durch die zuständigen Behörden nach IFD (Art. 57 IFD)
- 23.08.2023RTS zur spezifischen Liquiditätsmessung bei Wertpapierfirmen im SREP (Art. 42 Abs. 6 IFD)
- 25.07.2023Konsultation zu Leitlinien für den Gruppenkapitaltest bei Wertpapierinstitutsgruppen