Gemeinsame Leitlinien zur Eignung von Anteilseignern und Leitungsorgan bei ART-Emittenten und CASPs
EBA/GL/2024/09, ESMA75-453128700-10, EU
EBA und ESMA legen gemeinsame Kriterien fest, nach denen die Aufsicht Anteilseigner mit qualifizierter Beteiligung bei Zulassung und beabsichtigtem Erwerb sowie Mitglieder des Leitungsorgans (Kenntnisse, Zuverlässigkeit, zeitliche Verfügbarkeit) beurteilt. Emittenten wertreferenzierter Token und Kryptowerte-Dienstleister sowie Erwerber müssen ihre Anzeigen und Unterlagen danach ausrichten. Anwendung seit 04.02.2025; welche Angaben eine Erwerbsanzeige enthalten muss, regeln die delegierten Verordnungen (EU) 2025/413 und 2025/414.
- 04.02.2025
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Inhaberkontrolle und Eignung der Leitung bei ART-Emittenten und Kryptowerte-Dienstleistern (Gemeinsame Leitlinien)
Gemeinsame Leitlinien von EBA und ESMA zur Eignungsbeurteilung bei Emittenten wertreferenzierter Token und Kryptowerte-Dienstleistern: Anteilseigner mit qualifizierter Beteiligung (Zulassung und Inhaberkontrolle bei Erwerb) sowie Mitglieder des Leitungsorgans.
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