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ÜbersichtZahlungsverkehrnur bei Kryptowerten im AngebotKonkretisiert: MiCA: Märkte für Kryptowerte
EBA

EBA/GL/2024/09, ESMA75-453128700-10 ↗, EU

Inhaberkontrolle und Eignung der Leitung bei ART-Emittenten und Kryptowerte-Dienstleistern (Gemeinsame Leitlinien)

3 Updates0 in den letzten 30 TagenStand 07.08.2026seit 20.10.2023

07.08.2026
LeitlinienESMAESMA75-113276571-1528

Compliance-Tabelle zu EBA-ESMA-Leitlinien zur Eignungsbeurteilung von Anteilseignern bei ART-Emittenten und CASPs (ESMA75-113276571-1528)

Die ESMA hat eine Compliance-Tabelle zu den gemeinsamen Leitlinien der EBA und ESMA zur Eignungsbeurteilung von Aktionären und Mitgliedern mit qualifizierten Beteiligungen an Emittenten von vermögenswertreferenzierten Token (ARTs) und Krypto-Dienstleistern (CASPs) veröffentlicht. Diese Tabelle gibt einen Überblick darüber, wie die nationalen zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedstaaten diese Leitlinien umsetzen oder umzusetzen beabsichtigen.

Original öffnen: esma.europa.eu ↗
27.06.2024
LeitlinienEBAEBA/GL/2024/09, ESMA75-453128700-10

Gemeinsame Leitlinien zur Eignung von Anteilseignern und Leitungsorgan bei ART-Emittenten und CASPs

EBA und ESMA legen gemeinsame Kriterien fest, nach denen die Aufsicht Anteilseigner mit qualifizierter Beteiligung bei Zulassung und beabsichtigtem Erwerb sowie Mitglieder des Leitungsorgans (Kenntnisse, Zuverlässigkeit, zeitliche Verfügbarkeit) beurteilt. Emittenten wertreferenzierter Token und Kryptowerte-Dienstleister sowie Erwerber müssen ihre Anzeigen und Unterlagen danach ausrichten. Anwendung seit 04.02.2025; welche Angaben eine Erwerbsanzeige enthalten muss, regeln die delegierten Verordnungen (EU) 2025/413 und 2025/414.

Anwendung ab 04.02.2025
Original öffnen: eba.europa.eu ↗
20.10.2023