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Alle Updates zu Inhaberkontrolle und Eignung der Leitung bei ART-Emittenten und Kryptowerte-Dienstleistern (Gemeinsame Leitlinien)
ZahlungsverkehrLeitlinienESMAESMA75-113276571-1528

Compliance-Tabelle zu EBA-ESMA-Leitlinien zur Eignungsbeurteilung von Anteilseignern bei ART-Emittenten und CASPs (ESMA75-113276571-1528)

ESMAEBA/GL/2024/09, ESMA75-453128700-10, EU

Die ESMA hat eine Compliance-Tabelle zu den gemeinsamen Leitlinien der EBA und ESMA zur Eignungsbeurteilung von Aktionären und Mitgliedern mit qualifizierten Beteiligungen an Emittenten von vermögenswertreferenzierten Token (ARTs) und Krypto-Dienstleistern (CASPs) veröffentlicht. Diese Tabelle gibt einen Überblick darüber, wie die nationalen zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedstaaten diese Leitlinien umsetzen oder umzusetzen beabsichtigen.

Die Tabelle zeigt, dass die meisten nationalen Behörden die Leitlinien vollständig umsetzen oder dies beabsichtigen. Einige Länder wie Estland, Polen, Rumänien und Schweden haben jedoch Vorbehalte oder planen eine teilweise Nicht-Einhaltung, oft aufgrund von Konflikten mit nationalem Recht oder ausstehender Benennung der zuständigen Behörde. Dies ist relevant für Emittenten von ARTs und CASPs, da die Anforderungen an die Eignungsprüfung von Anteilseignern und Management je nach Jurisdiktion variieren können.

Die Leitlinien sind seit dem 4. Februar 2025 anwendbar. Die Tabelle wurde am 7. August 2026 veröffentlicht und spiegelt den Stand der Umsetzung zu diesem Zeitpunkt wider.

Zum Rahmenwerk: Inhaberkontrolle und Eignung der Leitung bei ART-Emittenten und Kryptowerte-Dienstleistern (Gemeinsame Leitlinien)

Gemeinsame Leitlinien von EBA und ESMA zur Eignungsbeurteilung bei Emittenten wertreferenzierter Token und Kryptowerte-Dienstleistern: Anteilseigner mit qualifizierter Beteiligung (Zulassung und Inhaberkontrolle bei Erwerb) sowie Mitglieder des Leitungsorgans.

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