RTS zur Prüfmethodik für AMA-Modelle beim operationellen Risiko (Art. 312 CRR)
Del. VO (EU) 2018/959, DVO (EU) 2026/1166, EU
Richtet sich an die Aufsichtsbehörden: Legt fest, wie sie prüfen, ob ein Institut einen fortgeschrittenen Messansatz (AMA) für das operationelle Risiko verwenden darf, etwa zu Governance, Daten, Modellierung und Nutzung im Risikomanagement; sie ersetzt die CEBS-Leitlinien von 2006 zu AMA und IRB. Für Institute mit AMA-Genehmigung war sie der Maßstab in Zulassungs- und Folgeprüfungen. Mit CRR III ist der AMA seit 01.01.2025 durch den neuen Standardansatz für das operationelle Risiko ersetzt.
- 26.07.2018
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Operationelles Risiko: technische Standards zu AMA und Geschäftsindikator
Technische Standards der EBA zum operationellen Risiko: Prüfmethodik der Aufsicht für die bisherigen fortgeschrittenen Messansätze (AMA) sowie Vorgaben zum Geschäftsindikator, der unter CRR III seit 01.01.2025 die Grundlage des neuen Standardansatzes bildet.
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