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ÜbersichtEigenmittel & AufsichtsrechtKonkretisiert: CRR III / CRD VI: Eigenmittel und Aufsicht
EBA

Del. VO (EU) 2018/959, DVO (EU) 2026/1166, EU

Operationelles Risiko: technische Standards zu AMA und Geschäftsindikator

2 Updates0 in den letzten 30 TagenStand 03.09.2026seit 06.07.2018

03.09.2026
Durchführungs-VOEU-AmtsblattDVO (EU) 2026/1166

ITS zur Zuordnung der Komponenten des Geschäftsindikators zu Meldepositionen (Art. 314 CRR)

Ordnet die Bestandteile des Geschäftsindikators, der unter CRR III die Grundlage der Eigenmittelanforderung für das operationelle Risiko bildet, den entsprechenden Positionen im aufsichtlichen Meldewesen zu. Institute müssen ihre Berechnung des Geschäftsindikators mit diesen Meldepositionen abstimmen, damit Meldung und Eigenmittelberechnung konsistent sind. Gilt ab 23.09.2026.

Anwendung ab 23.09.2026
Original öffnen: eur-lex.europa.eu ↗
06.07.2018
Delegierte VOEU-AmtsblattDel. VO (EU) 2018/959

RTS zur Prüfmethodik für AMA-Modelle beim operationellen Risiko (Art. 312 CRR)

Richtet sich an die Aufsichtsbehörden: Legt fest, wie sie prüfen, ob ein Institut einen fortgeschrittenen Messansatz (AMA) für das operationelle Risiko verwenden darf, etwa zu Governance, Daten, Modellierung und Nutzung im Risikomanagement; sie ersetzt die CEBS-Leitlinien von 2006 zu AMA und IRB. Für Institute mit AMA-Genehmigung war sie der Maßstab in Zulassungs- und Folgeprüfungen. Mit CRR III ist der AMA seit 01.01.2025 durch den neuen Standardansatz für das operationelle Risiko ersetzt.

Anwendung ab 26.07.2018
Original öffnen: eur-lex.europa.eu ↗