Eigenmittel & AufsichtsrechtDurchführungs-VOEU-AmtsblattDVO (EU) 2026/1166
ITS zur Zuordnung der Komponenten des Geschäftsindikators zu Meldepositionen (Art. 314 CRR)
Del. VO (EU) 2018/959, DVO (EU) 2026/1166, EU
Ordnet die Bestandteile des Geschäftsindikators, der unter CRR III die Grundlage der Eigenmittelanforderung für das operationelle Risiko bildet, den entsprechenden Positionen im aufsichtlichen Meldewesen zu. Institute müssen ihre Berechnung des Geschäftsindikators mit diesen Meldepositionen abstimmen, damit Meldung und Eigenmittelberechnung konsistent sind. Gilt ab 23.09.2026.
- 23.09.2026
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Operationelles Risiko: technische Standards zu AMA und Geschäftsindikator
Technische Standards der EBA zum operationellen Risiko: Prüfmethodik der Aufsicht für die bisherigen fortgeschrittenen Messansätze (AMA) sowie Vorgaben zum Geschäftsindikator, der unter CRR III seit 01.01.2025 die Grundlage des neuen Standardansatzes bildet.
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