RTS zur Entsprechung von gedeckten Schuldverschreibungen und Aktiva (Art. 33 Abs. 4 CRR)
Del. VO (EU) Nr. 241/2014, Del. VO (EU) 2020/2176, Del. VO (EU) Nr. 1222/2014, Del. VO (EU) Nr. 1152/2014, Del. VO (EU) 2022/676, EU
Bestimmt, wann der Wert gedeckter Schuldverschreibungen eines Instituts und der Wert seiner Vermögenswerte eng genug übereinstimmen, damit Gewinne und Verluste aus der eigenen Bonität ausnahmsweise nicht aus den Eigenmitteln herausgefiltert werden müssen. Relevant ist das vor allem für Institute mit fristenkongruent refinanziertem Hypothekenkredit (Match-Funding), die ihre Strukturen gegen die Kriterien prüfen müssen.
- 09.06.2014
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Eigenmittel, Kapitalpuffer und Konsolidierung (RTS zu CRR und CRD)
Technische Standards der EBA zu Eigenmitteln und Kapitalpuffern: Anforderungen an Kapitalinstrumente und Abzüge vom harten Kernkapital einschließlich Software, Methode zur Ermittlung global systemrelevanter Institute, geografische Zuordnung von Kreditrisikopositionen für den antizyklischen Kapitalpuffer, aufsichtliche Konsolidierung und Großkredite aus Geschäften mit zugrunde liegenden Vermögenswerten.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Eigenmittel, Kapitalpuffer und Konsolidierung (RTS zu CRR und CRD)
- 19.04.2023Änderung der Eigenmittel-RTS: Erlaubnis zur Reduzierung von MREL-Instrumenten (CRR)
- 26.04.2022RTS zu den Bedingungen der aufsichtlichen Konsolidierung in Sonderfällen (Art. 18 CRR)
- 29.03.2021Änderung der RTS zur G-SRI-Methode: Berücksichtigung der Bankenunion (Art. 131 CRD)
- 22.12.2020Änderung der Eigenmittel-RTS: Abzug von Software-Vermögenswerten vom CET1 (Art. 36 Abs. 4 CRR)
- 08.09.2016Änderung der RTS zur Methode für die Ermittlung von G-SRI (Art. 131 CRD)
- 17.06.2015Änderung der Eigenmittel-RTS: indirekte und synthetische Positionen, Minderheiten (CRR)