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ÜbersichtEigenmittel & AufsichtsrechtKonkretisiert: CRR III / CRD VI: Eigenmittel und Aufsicht
EBA

Del. VO (EU) Nr. 241/2014, Del. VO (EU) 2020/2176, Del. VO (EU) Nr. 1222/2014, Del. VO (EU) Nr. 1152/2014, Del. VO (EU) 2022/676, EU

Eigenmittel, Kapitalpuffer und Konsolidierung (RTS zu CRR und CRD)

12 Updates0 in den letzten 30 TagenStand 19.04.2023seit 14.03.2014

19.04.2023
Delegierte VOEU-AmtsblattDel. VO (EU) 2023/827

Änderung der Eigenmittel-RTS: Erlaubnis zur Reduzierung von MREL-Instrumenten (CRR)

Ergänzt die Eigenmittel-RTS um Vorgaben zur vorherigen Erlaubnis für Kündigung, Rückkauf oder Rückzahlung von Instrumenten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten sowie um Anforderungen an diese Instrumente. Institute, die MREL-Instrumente begeben, müssen ihre Anträge bei der Abwicklungsbehörde und die Ausgestaltung der Instrumente ab 09.05.2023 daran ausrichten.

Anwendung ab 09.05.2023
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26.04.2022
Delegierte VOEU-AmtsblattDel. VO (EU) 2022/676

RTS zu den Bedingungen der aufsichtlichen Konsolidierung in Sonderfällen (Art. 18 CRR)

Legt fest, nach welcher Methode (Vollkonsolidierung, Quotenkonsolidierung oder Aggregationsmethode) Beteiligungen, Minderheitsbeteiligungen, Unternehmen unter einheitlicher Leitung und vergleichbare Verbindungen in die aufsichtliche Konsolidierung einzubeziehen sind. Gruppen müssen ihren Konsolidierungskreis und die gewählte Methode daran messen.

Anwendung ab 16.05.2022
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29.03.2021
Delegierte VOEU-AmtsblattDel. VO (EU) 2021/539

Änderung der RTS zur G-SRI-Methode: Berücksichtigung der Bankenunion (Art. 131 CRD)

Richtet sich an die Aufsichtsbehörden: Die Änderung passt die Methode zur Ermittlung global systemrelevanter Institute an die CRD V an, u. a. um eine zusätzliche Bewertung, die grenzüberschreitende Tätigkeiten innerhalb der Bankenunion berücksichtigt, sowie um überarbeitete Indikatoren. Institute spüren das über die Einstufung als G-SRI und den daraus folgenden Kapitalpuffer; gilt seit 30.03.2021.

Anwendung ab 30.03.2021
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22.12.2020
Delegierte VOEU-AmtsblattDel. VO (EU) 2020/2176

Änderung der Eigenmittel-RTS: Abzug von Software-Vermögenswerten vom CET1 (Art. 36 Abs. 4 CRR)

Vorsichtig bewertete Software muss nicht mehr vollständig vom harten Kernkapital abgezogen werden: Abzuziehen ist nur der Teil, der über die aufsichtliche Abschreibung über einen kurzen, pauschalen Zeitraum hinausgeht. Institute mit aktivierter Software können ihre CET1-Berechnung seit 23.12.2020 entsprechend anpassen.

Anwendung ab 23.12.2020
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08.09.2016
Delegierte VOEU-AmtsblattDel. VO (EU) 2016/1608

Änderung der RTS zur Methode für die Ermittlung von G-SRI (Art. 131 CRD)

Richtet sich an die Aufsichtsbehörden: Die Änderung stellt sicher, dass die Indikatorwerte zur Ermittlung global systemrelevanter Institute nach den jeweils aktuellen Vorgaben und Datenspezifikationen des Basler Ausschusses bestimmt werden; der bisherige Anhang mit eigenen technischen Spezifikationen entfällt. Institute spüren das über die Datenerhebung für die G-SRI-Ermittlung, die damit der Datenvorlage des Basler Ausschusses folgt.

Anwendung ab 09.09.2016
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17.06.2015
Delegierte VOEU-AmtsblattDel. VO (EU) 2015/923

Änderung der Eigenmittel-RTS: indirekte und synthetische Positionen, Minderheiten (CRR)

Ergänzt die Eigenmittel-RTS um Regeln zum Abzug indirekter und synthetischer Positionen in eigenen Instrumenten und in Instrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, um Kriterien für breite Marktindizes als Referenzzins von AT1- und Tier-2-Instrumenten sowie um die Berechnung anrechenbarer Minderheitsbeteiligungen auf teilkonsolidierter Ebene. Institute müssen ihre Abzugsberechnungen und die Ausgestaltung variabel verzinster Kapitalinstrumente daran ausrichten.

Anwendung ab 07.07.2015
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02.06.2015
Delegierte VOEU-AmtsblattDel. VO (EU) 2015/850

Änderung der Eigenmittel-RTS: Ausschüttungen auf CET1-Instrumente (Art. 28 CRR)

Ergänzt die Eigenmittel-RTS um Regeln, wann Mehrfach- oder Vorzugsausschüttungen auf Instrumente des harten Kernkapitals (CET1) eine unverhältnismäßige Belastung der Eigenmittel darstellen und wann keine bevorzugte Ausschüttung vorliegt, mit Sonderregeln für Genossenschaften und vergleichbare Institute. Institute mit mehreren CET1-Instrumentenklassen oder unterschiedlich hohen Ausschüttungen müssen prüfen, ob ihre Instrumente diese Vorgaben erfüllen.

Anwendung ab 22.06.2015
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24.03.2015
Delegierte VOEU-AmtsblattDel. VO (EU) 2015/488

Änderung der Eigenmittel-RTS: Eigenmittelanforderung nach fixen Gemeinkosten (Art. 97 CRR)

Ergänzt die Eigenmittel-RTS um eine einheitliche Methode, nach der Wertpapierfirmen und vergleichbare Unternehmen die fixen Gemeinkosten des Vorjahres berechnen: Ausgangspunkt sind die Gesamtaufwendungen abzüglich variabler Kosten, Kosten für vertraglich gebundene Vermittler werden teilweise einbezogen. Zudem regelt sie, wann eine wesentliche Änderung der Geschäftstätigkeit eine Anpassung der Anforderung rechtfertigt. Betroffene Firmen mussten ihre Berechnung ab Inkrafttreten im April 2015 daran ausrichten.

Anwendung ab 13.04.2015
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15.11.2014
Delegierte VOEU-AmtsblattDel. VO (EU) Nr. 1222/2014

RTS zur Methode für die Ermittlung global systemrelevanter Institute (G-SRI) (Art. 131 CRD)

Richtet sich an die Aufsichtsbehörden: Die RTS legen die Methode fest, nach der G-SRI anhand von Indikatoren wie Größe, Vernetzung und grenzüberschreitender Tätigkeit ermittelt und Unterkategorien mit unterschiedlichen Pufferzuschlägen zugeordnet werden. Institute spüren das über die jährliche Meldung der Indikatoren durch große Banken und über den daraus folgenden G-SRI-Kapitalpuffer.

Anwendung ab 05.12.2014
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30.10.2014
Delegierte VOEU-AmtsblattDel. VO (EU) Nr. 1152/2014

RTS zum Ort von Kreditrisikopositionen für den antizyklischen Puffer (Art. 140 CRD)

Regelt, wie Institute den Ort der maßgeblichen Kreditrisikopositionen bestimmen, um ihre institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers als gewichteten Durchschnitt der Länderquoten zu berechnen. Institute müssen ihre Positionen danach Ländern zuordnen und die Pufferquote bei Änderungen der nationalen Quoten fortschreiben.

Anwendung ab 19.11.2014
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20.05.2014
Delegierte VOEU-AmtsblattDel. VO (EU) Nr. 523/2014

RTS zur Entsprechung von gedeckten Schuldverschreibungen und Aktiva (Art. 33 Abs. 4 CRR)

Bestimmt, wann der Wert gedeckter Schuldverschreibungen eines Instituts und der Wert seiner Vermögenswerte eng genug übereinstimmen, damit Gewinne und Verluste aus der eigenen Bonität ausnahmsweise nicht aus den Eigenmitteln herausgefiltert werden müssen. Relevant ist das vor allem für Institute mit fristenkongruent refinanziertem Hypothekenkredit (Match-Funding), die ihre Strukturen gegen die Kriterien prüfen müssen.

Anwendung ab 09.06.2014
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14.03.2014
Delegierte VOEU-AmtsblattDel. VO (EU) Nr. 241/2014

RTS zu Eigenmitteln: Kapitalinstrumente, Abzüge, Kapitalreduzierung (CRR)

Konkretisiert die Anforderungen an Eigenmittelinstrumente, unter anderem bei Genossenschaften und Gegenseitigkeitsgesellschaften, die Abzüge für indirekte und synthetische Positionen, vorhersehbare Abgaben und Dividenden sowie die aufsichtliche Erlaubnis für Rückkauf, Kündigung oder Rückzahlung von Eigenmittelinstrumenten. Institute müssen ihre Kapitalinstrumente und Abzugsberechnungen daran ausrichten und Kapitalreduzierungen vorab genehmigen lassen. Die RTS wurden seither mehrfach geändert.

Anwendung ab 03.04.2014
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