Änderung der Eigenmittel-RTS: Erlaubnis zur Reduzierung von MREL-Instrumenten (CRR)
Ergänzt die Eigenmittel-RTS um Vorgaben zur vorherigen Erlaubnis für Kündigung, Rückkauf oder Rückzahlung von Instrumenten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten sowie um Anforderungen an diese Instrumente. Institute, die MREL-Instrumente begeben, müssen ihre Anträge bei der Abwicklungsbehörde und die Ausgestaltung der Instrumente ab 09.05.2023 daran ausrichten.