Änderung der Eigenmittel-RTS: Eigenmittelanforderung nach fixen Gemeinkosten (Art. 97 CRR)
Del. VO (EU) Nr. 241/2014, Del. VO (EU) 2020/2176, Del. VO (EU) Nr. 1222/2014, Del. VO (EU) Nr. 1152/2014, Del. VO (EU) 2022/676, EU
Ergänzt die Eigenmittel-RTS um eine einheitliche Methode, nach der Wertpapierfirmen und vergleichbare Unternehmen die fixen Gemeinkosten des Vorjahres berechnen: Ausgangspunkt sind die Gesamtaufwendungen abzüglich variabler Kosten, Kosten für vertraglich gebundene Vermittler werden teilweise einbezogen. Zudem regelt sie, wann eine wesentliche Änderung der Geschäftstätigkeit eine Anpassung der Anforderung rechtfertigt. Betroffene Firmen mussten ihre Berechnung ab Inkrafttreten im April 2015 daran ausrichten.
- 13.04.2015
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Eigenmittel, Kapitalpuffer und Konsolidierung (RTS zu CRR und CRD)
Technische Standards der EBA zu Eigenmitteln und Kapitalpuffern: Anforderungen an Kapitalinstrumente und Abzüge vom harten Kernkapital einschließlich Software, Methode zur Ermittlung global systemrelevanter Institute, geografische Zuordnung von Kreditrisikopositionen für den antizyklischen Kapitalpuffer, aufsichtliche Konsolidierung und Großkredite aus Geschäften mit zugrunde liegenden Vermögenswerten.
Übersicht und alle Updates →Weitere Updates zu Eigenmittel, Kapitalpuffer und Konsolidierung (RTS zu CRR und CRD)
- 19.04.2023Änderung der Eigenmittel-RTS: Erlaubnis zur Reduzierung von MREL-Instrumenten (CRR)
- 26.04.2022RTS zu den Bedingungen der aufsichtlichen Konsolidierung in Sonderfällen (Art. 18 CRR)
- 29.03.2021Änderung der RTS zur G-SRI-Methode: Berücksichtigung der Bankenunion (Art. 131 CRD)
- 22.12.2020Änderung der Eigenmittel-RTS: Abzug von Software-Vermögenswerten vom CET1 (Art. 36 Abs. 4 CRR)
- 08.09.2016Änderung der RTS zur Methode für die Ermittlung von G-SRI (Art. 131 CRD)
- 17.06.2015Änderung der Eigenmittel-RTS: indirekte und synthetische Positionen, Minderheiten (CRR)