ZahlungsverkehrLeitlinienEBAEBA/GL/2017/08
Mindestdeckung der Berufshaftpflicht für Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienste
EBA/GL/2017/09, EBA/GL/2017/08, EU
Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienste brauchen für Erlaubnis bzw. Registrierung eine Berufshaftpflichtversicherung oder gleichwertige Garantie. Die Mindestsumme ergibt sich aus einer Formel nach Risikoprofil, Art und Umfang der Tätigkeit; die EBA stellt dafür ein Berechnungswerkzeug bereit. Gilt seit 13.01.2018.
- 13.01.2018
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zu Zulassung, Registrierung und Berufshaftpflicht nach PSD2
Welche Unterlagen Antragsteller für die Erlaubnis als Zahlungs- oder E-Geld-Institut und für die Registrierung als Kontoinformationsdienst einreichen müssen, und wie hoch die Berufshaftpflichtversicherung von Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdiensten mindestens sein muss.
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