ZahlungsverkehrLeitlinienEBAEBA/GL/2017/09
Leitlinien zu Erlaubnis- und Registrierungsanträgen nach PSD2
EBA/GL/2017/09, EBA/GL/2017/08, EU
Legen fest, welche Unterlagen Zahlungsinstitute, E-Geld-Institute und Kontoinformationsdienste mit dem Antrag einreichen müssen: Geschäftsplan, Anfangskapital, Sicherung der Kundengelder, Governance und internes Kontrollsystem sowie Nachweise zu Inhabern bedeutender Beteiligungen und Geschäftsleitern. Gelten seit 13.01.2018 für alle neuen Anträge.
- 13.01.2018
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zu Zulassung, Registrierung und Berufshaftpflicht nach PSD2
Welche Unterlagen Antragsteller für die Erlaubnis als Zahlungs- oder E-Geld-Institut und für die Registrierung als Kontoinformationsdienst einreichen müssen, und wie hoch die Berufshaftpflichtversicherung von Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdiensten mindestens sein muss.
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