Leitlinien zu Erlaubnis- und Registrierungsanträgen nach PSD2
Legen fest, welche Unterlagen Zahlungsinstitute, E-Geld-Institute und Kontoinformationsdienste mit dem Antrag einreichen müssen: Geschäftsplan, Anfangskapital, Sicherung der Kundengelder, Governance und internes Kontrollsystem sowie Nachweise zu Inhabern bedeutender Beteiligungen und Geschäftsleitern. Gelten seit 13.01.2018 für alle neuen Anträge.