EuGH-Urteil: Sofortige Erstattung bei nicht autorisierten Zahlungen trotz grober Fahrlässigkeit des Kunden (C-70/25)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Zahlungsdienstleister den Betrag eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs unverzüglich erstatten müssen, selbst wenn sie grobe Fahrlässigkeit des Kunden vermuten. Diese Pflicht zur sofortigen Erstattung besteht grundsätzlich, es sei denn, der Dienstleister hat berechtigte Gründe für den Verdacht eines Betrugs durch den Kunden und teilt dies der zuständigen Behörde schriftlich mit.
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