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Bundesrecht

ZKG, RL 2014/92/EU, EU+DE

Zahlungskontengesetz (ZKG)

3 Updates0 in den letzten 30 TagenStand 11.04.2016seit 28.08.2014

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Das Zahlungskontengesetz gibt jedem Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU einen Anspruch auf ein Basiskonto bei jedem Institut, das Zahlungskonten für Verbraucher anbietet; Ablehnungen sind nur aus gesetzlich benannten Gründen zulässig und können bei der BaFin überprüft werden. Die Kontowechselhilfe verpflichtet altes und neues Institut zu einem standardisierten Wechselprozess mit festen Fristen.

Entgeltinformation vor Vertragsschluss und jährliche Entgeltaufstellung müssen die standardisierten EU-Begriffe verwenden; die BaFin überwacht die Einhaltung und kann Basiskontoentgelte auf Angemessenheit prüfen. Für Compliance sind vor allem Ablehnungsprozesse, Fristenkontrolle beim Kontowechsel und die Vollständigkeit der Entgeltdokumente relevant.

11.04.2016
18.03.2016
GesetzentwurfBundestag

Gesetz zur Umsetzung der Zahlungskontenrichtlinie (ZKG)

Das Gesetz dient der Umsetzung der EU-Zahlungskontenrichtlinie und führt das Recht auf ein Basiskonto für jeden Verbraucher in der EU ein. Dies umfasst auch Personen ohne festen Wohnsitz, Asylsuchende und Geduldete, wobei die Identitätsprüfung angepasst und Ablehnungsgründe eingeschränkt werden. Es regelt den Umfang grundlegender Zahlungsdienste und enthält verbraucherschützende Bestimmungen zur Angemessenheit und Transparenz von Entgelten sowie zu Kündigungsmöglichkeiten.

Original öffnen: dip.bundestag.de
28.08.2014