Merkblatt
BaFin-Merkblatt zur Erreichbarkeit und zum Empfängerabgleich
Konkretisiert die Anforderungen an den Abgleich von Name und IBAN sowie an die Fehlerbehandlung bei Abweichungen.
Quelle: bafin.deDie Verordnung verpflichtet Zahlungsdienstleister im Euroraum, Echtzeitüberweisungen rund um die Uhr zu empfangen und zu senden, und deckelt die Entgelte auf das Niveau herkömmlicher Überweisungen.
Vor Ausführung müssen Dienstleister den Empfängernamen mit der IBAN abgleichen (Verification of Payee) und Abweichungen anzeigen; zudem ist die Sanktionslistenprüfung auf ein tägliches Screening der eigenen Kunden umgestellt. Die Pflichten greifen gestaffelt, für Zahlungsinstitute später als für Banken.
Konkretisiert die Anforderungen an den Abgleich von Name und IBAN sowie an die Fehlerbehandlung bei Abweichungen.
Quelle: bafin.de