Verordnung über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge veröffentlicht
Deckelt die Interbankenentgelte auf 0,2 Prozent des Transaktionswerts bei Debitkarten und 0,3 Prozent bei Kreditkarten (Obergrenzen seit 09.12.2015) und schreibt die Trennung von Kartensystem und Abwicklung sowie Informationspflichten gegenüber Zahlungsempfängern vor.