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ZahlungsverkehrAuslegungBaFin

BMF-Eckpunkte zur Interbankenentgelt-Verordnung für Girocard-Zahlungen

BaFinVO (EU) 2015/751, EU

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat Eckpunkte zur Auslegung der EU-Interbankenentgelt-Verordnung (IF-Verordnung) für das Electronic Cash Girocard System veröffentlicht. Diese konkretisieren die Reichweite der Entgeltregulierung nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung, die am 9. Dezember 2015 in Kraft tritt.

Die Obergrenze von 0,2 % des Transaktionswerts für Interbankenentgelte bei Debitkarten gilt im Electronic Cash Girocard System für das Händlerentgelt/Autorisierungsentgelt. Dies ist der Betrag, den der Händler dem Emittenten für dessen Zahlungsgarantie schuldet, unabhängig davon, ob direkt oder über einen Händlerkonzentrator verhandelt wird. Das Serviceentgelt des Netzbetreibers/Händlerkonzentrators ist davon getrennt auszuweisen.

Die Eckpunkte sind relevant für Zahlungsdienstleister, Händler und Händlerorganisationen, die am Electronic Cash Girocard System beteiligt sind. Sie schaffen Klarheit für die bilateralen Verhandlungen über die Vergütung der kartenherausgebenden Banken und die zukünftige Verwaltungspraxis der BaFin.

Zum Rahmenwerk: Interbankenentgelte-Verordnung (IFR)

Obergrenzen für Interbankenentgelte bei Verbraucher-Debit- und Kreditkartenzahlungen, Trennung von Kartensystem und Abwicklung, Verbot von Gebietsbeschränkungen und Transparenzpflichten gegenüber Händlern.

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