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ZahlungsverkehrKonsultationBaFinKonsultation 02/2015

Konsultation zu Mindestanforderungen an die Sicherheit von Internetzahlungen (Konsultation 02/2015)

BaFinCOM(2023) 366, COM(2023) 367, EU

Die BaFin konsultiert den Entwurf eines Rundschreibens zu den Mindestanforderungen an die Sicherheit von Internetzahlungen. Dieses Rundschreiben basiert auf Empfehlungen des European Forum on the Security of Retail Payments (SecuRe Pay Forum) und zielt darauf ab, Betrug im Zahlungsverkehr zu bekämpfen und das Vertrauen der Verbraucher in Internet-Zahlungsdienste zu stärken.

Zentrale Regelungsgegenstände sind die Einführung einer starken Kundenauthentifizierung mit mindestens zwei unabhängigen Merkmalen, der Schutz sensibler Zahlungsdaten bei Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung sowie die Verbesserung des Kundenschutzes durch Schulung, Kommunikation und Limite. Das Rundschreiben sieht zudem die Meldung kritischer Sicherheitsvorfälle vor. Es geht in einem Aspekt über die SecuRe Pay Empfehlungen hinaus, indem es die Anforderungen auch auf Zahlungen per Telefonbanking ausdehnt, sofern eine Risikoanalyse dies rechtfertigt.

Die Anforderungen des Rundschreibens sind von Zahlungsdienstleistern innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten umzusetzen. Die Konsultationsfrist für Stellungnahmen endet am 19. März 2015. Die BaFin weist darauf hin, dass die Regelungsinhalte nach Veröffentlichung der PSD 2 möglicherweise angepasst werden müssen.

Zum Rahmenwerk: PSD3 / Zahlungsdiensteverordnung

Nachfolgeregime zur PSD2: Zulassung, starke Kundenauthentifizierung, Zugang zu Zahlungskonten und Haftung bei Betrug.

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