ZahlungsverkehrLeitlinienEBAEBA/GL/2018/07
Leitlinien zur Befreiung vom Notfallmechanismus der dedizierten PSD2-Schnittstelle
EBA/GL/2022/02, EBA/GL/2018/07, EU
Kontoführende Zahlungsdienstleister mit dedizierter Schnittstelle für Drittdienste werden nur dann vom Notfallmechanismus befreit, wenn sie Verfügbarkeit und Leistung belegen, Stresstests bestehen, keine Hindernisse für Drittanbieter schaffen und Probleme rasch beheben. Die Befreiung ist bei der Aufsicht zu beantragen; die Leitlinien gelten seit 01.01.2019.
- 01.01.2019
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zu Ausnahmen nach PSD2: begrenzte Netze und Befreiung vom Notfallmechanismus der Schnittstelle
Wann Zahlungsinstrumente für begrenzte Netze (Kunden-, Tank-, Essens- oder Nahverkehrskarten) von der PSD2 ausgenommen sind und wann sie der Aufsicht angezeigt werden müssen, sowie Bedingungen, unter denen kontoführende Zahlungsdienstleister von der Pflicht zum Notfallmechanismus für die dedizierte Schnittstelle befreit werden.
Übersicht und alle Updates →