Leitlinien zur Ausnahme für begrenzte Netze: Kriterien und Anzeige ab 1 Mio. Euro
Konkretisieren, wann ein Netz von Akzeptanzstellen oder ein Waren- und Dienstleistungsangebot als begrenzt gilt und welche technischen Beschränkungen das Instrument haben muss. Emittenten müssen die Tätigkeit der Aufsicht anzeigen, sobald das Zahlungsvolumen 1 Mio. Euro übersteigt; auch Zahlungs- und E-Geld-Institute dürfen solche Instrumente nur unter diesen Voraussetzungen außerhalb der PSD2 anbieten. Gelten seit 01.06.2022.