Leitlinien zur Ausnahme für begrenzte Netze: Kriterien und Anzeige ab 1 Mio. Euro
EBA/GL/2022/02, EBA/GL/2018/07, EU
Konkretisieren, wann ein Netz von Akzeptanzstellen oder ein Waren- und Dienstleistungsangebot als begrenzt gilt und welche technischen Beschränkungen das Instrument haben muss. Emittenten müssen die Tätigkeit der Aufsicht anzeigen, sobald das Zahlungsvolumen 1 Mio. Euro übersteigt; auch Zahlungs- und E-Geld-Institute dürfen solche Instrumente nur unter diesen Voraussetzungen außerhalb der PSD2 anbieten. Gelten seit 01.06.2022.
- 01.06.2022
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zu Ausnahmen nach PSD2: begrenzte Netze und Befreiung vom Notfallmechanismus der Schnittstelle
Wann Zahlungsinstrumente für begrenzte Netze (Kunden-, Tank-, Essens- oder Nahverkehrskarten) von der PSD2 ausgenommen sind und wann sie der Aufsicht angezeigt werden müssen, sowie Bedingungen, unter denen kontoführende Zahlungsdienstleister von der Pflicht zum Notfallmechanismus für die dedizierte Schnittstelle befreit werden.
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