ZahlungsverkehrLeitlinienEBAEBA/GL/2018/05
Leitlinien zu Betrugsmeldungen nach PSD2: halbjährliche Meldung ab 2019
EBA/GL/2018/05, EBA/GL/2020/01, EU
Alle Zahlungsdienstleister müssen Zahlungsvorgänge und betrügerische Zahlungsvorgänge nach einheitlicher Methodik halbjährlich an die zuständige Behörde melden, aufgeschlüsselt nach Zahlungsinstrument, Authentifizierung und Betrugsart. Gilt für Zahlungsvorgänge ab 01.01.2019; die Meldevorlagen sind mit der EZB-Zahlungsverkehrsstatistik abgestimmt.
- 01.01.2019
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zur Meldung von Betrugsdaten nach PSD2
Halbjährliche statistische Meldung von Zahlungsvorgängen und betrügerischen Zahlungsvorgängen an die Aufsicht nach Art. 96 Abs. 6 PSD2: einheitliche Definitionen, Aufschlüsselung nach Zahlungsinstrument, starker Kundenauthentifizierung und Betrugsart.
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