ZahlungsverkehrLeitlinienEBAEBA/GL/2020/01
Geänderte Leitlinien zu Betrugsmeldungen: neue Datenfelder für Zahlungen ohne SCA
EBA/GL/2018/05, EBA/GL/2020/01, EU
Zahlungsdienstleister müssen Zahlungen, bei denen die starke Kundenauthentifizierung aus anderen Gründen als einer Ausnahme nach der Delegierten Verordnung (EU) 2018/389 unterbleibt, in zwei neuen Datenfeldern gesondert melden. Gilt für Zahlungsvorgänge, die ab 01.07.2020 ausgelöst und ausgeführt werden; Meldeprozesse und Datenabzüge sind entsprechend anzupassen.
- 01.07.2020
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: EBA-Leitlinien zur Meldung von Betrugsdaten nach PSD2
Halbjährliche statistische Meldung von Zahlungsvorgängen und betrügerischen Zahlungsvorgängen an die Aufsicht nach Art. 96 Abs. 6 PSD2: einheitliche Definitionen, Aufschlüsselung nach Zahlungsinstrument, starker Kundenauthentifizierung und Betrugsart.
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