Geänderte Leitlinien zu Betrugsmeldungen: neue Datenfelder für Zahlungen ohne SCA
Zahlungsdienstleister müssen Zahlungen, bei denen die starke Kundenauthentifizierung aus anderen Gründen als einer Ausnahme nach der Delegierten Verordnung (EU) 2018/389 unterbleibt, in zwei neuen Datenfeldern gesondert melden. Gilt für Zahlungsvorgänge, die ab 01.07.2020 ausgelöst und ausgeführt werden; Meldeprozesse und Datenabzüge sind entsprechend anzupassen.