Eigenmittel & AufsichtsrechtLeitlinienEBAEBA/GL/2021/11
Leitlinien zu Sanierungsindikatoren: Anwendung ab 14.02.2022
EBA/GL/2021/11, EBA/GL/2023/06, EU
Ersetzen die Leitlinien von 2015: Mindestliste an Kapital-, Liquiditäts-, Ertrags- und Qualitätsindikatoren, Anforderungen an Kalibrierung und Schwellenwerte sowie das Verfahren bei Verletzung eines Indikators.
- 14.02.2022
- Anwendung ab
Zum Rahmenwerk: Sanierungsplanung: Indikatoren und Sanierungskapazität (EBA-Leitlinien)
EBA-Leitlinien zur Mindestliste der Sanierungsindikatoren und zur Berechnung und aufsichtlichen Bewertung der Gesamtsanierungskapazität in Sanierungsplänen nach Art. 9 BRRD.
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